Gründungszuschuss: Vorheriges Nebeneinkommen darf nicht angerechnet werden
Neue Regelungen für den Gründerzuschuss
Seit dem 28.12.2011 haben sich die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss geändert. Wer den Gründerzuschuss beanspruchen möchte, muss nun einen Restanspruch von 150 Tagen (vorher 90) auf
Arbeitslosengeld haben.