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Praktikum im IB Bildung & Projekt-Entwicklung

Wir bieten Ihnen einen Praktikumsplatz im Frontoffice und Sekretariat. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Neue Regelungen für den Gründerzuschuss

 Seit dem 28.12.2011 haben sich die Voraussetzungen für den Gründerzuschuss geändert. Wer den Gründungszuschuss beanspruchen möchte, muss nun einen Restanspruch von 150 Tagen (vorher 90) auf Arbeitslosengeld I haben. Diese Förderung ist eine Ermessensleistung, das heißt die Arbeitsagenturen können über den Zuschuss individuell entscheiden und bei einer Bewilligung wird dieser für sechs Monate (vorher neun Monate) gezahlt. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Gründer fachlich und persönlich zur Selbständigkeit geeignet ist und das Konzept von einer unabhängigen Stelle als tragfähig eingeschätzt wird. Positiv: Nach den sechs Monaten Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate der Sozialversicherungszuschuss in Höhe von 300 EUR, bei Nachweis der erfolgreichen Geschäftstätigkeit, gewährleistet werden. Vorher waren es nur sechs Monate. Für die angehenden Gründer wird es definitiv nicht leichter. Dies können wir sicher in den unterschiedlichsten Gründungsbarometern bald nachlesen können.

 

Innovationsförderung

Die Förderung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit ist zwingend notwendig, um sich erfolgreich und langwierig am Markt zu etablieren. Wie stellen daher unser Know-How zur Verfügung, damit unsere Klienten ihr innovatives Potential nutzen können.

 

Durch die, auch in 2011 wieder aufgelegten, Innovationsgutscheine des BMWi werden Projekte gefördert, die neue Produkte und Betriebsprozesse auf ihr Innovationspotential hin prüfen, um technische und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Das Projekt "go-inno" fördert produzierende Klein- und mittelständische Unternehmen, um sie wettbewerbsfähig zu machen und ihre Produktivität zu erhöhen.

Mit der "Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand" (ZIM) werden Klein- und mittelständische Unternehemen mit Zuschüssen zu Entwicklung von innovativen Produkten unterstützt.

Die "Signo" eignet sich besonders für Erfinder und öffentliche Forschungseinrichtungen, die ein neues Produkt entwicklet haben. Die "Signo" prüft den Neuheitswert und die Marktfähigkeit, um daraufhin das Produkt patentieren zu lassen und Wege zur Vermarktung einzuleiten.

 

Wir beraten unsere Klienten mit fachlicher Kompetenz und begleiten sie bei ihrem Weg zur innovativen Elite.

Gründungszuschuss: Vorheriges Nebeneinkommen darf nicht angerechnet werden

Nebeneinkünfte die während der Arbeitslosigkeit bezogenen wurden, dürfen den Gründungszuschuss (GZ) nicht mindern, entschied jetzt das Bundessozialgericht in einem aktuellen Urteil (Az.: B 11 AL 12/10 R). Dies gilt, wenn die frühere Nebentätigkeit vor der Gründung beendet wurde.

Ein arbeitsloser Versicherungsmakler bezog während seiner Arbeitslosigkeit Einkünfte aus einer Nebentätigkeit und das seinerzeit bezogene Arbeitslosengeld wurde entsprechend gemindert. Als er in die Selbstständigkeit ging, beendete er die Nebentätigkeit und stellte einen Antrag auf GZ bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA bewilligte den Zuschuss, ging bei der Bemessung aber von dem geminderten Arbeitslosengeld aus. Der Versicherungsmakler akzeptierte dieses nicht und zog vor Gericht. Die BA hätte nach seiner Ansicht bei der Berechnung der Höhe des GZ das ungeminderte Arbeitslosengeld berücksichtigen müssen.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel sah es letztinstanzlich auch so. Sinn und Zweck des GZ (§§ 57 und 58 SGB III) sei es, einen Anreiz zur Beendigung der Arbeitslosigkeit zu schaffen und das infolge der Existenzgründung wegfallende Arbeitslosengeld zu kompensieren. Weil sich das Arbeitslosengeld beim Versicherungsmakler zuvor aus dem eigentlichen Arbeitslosengeld und dem Nebeneinkommen zusammensetzte und die Nebeneinkünfte bei der Ausübung der Selbstständigkeit nicht mehr gegeben waren, müsse bei der Berechnung des GZ auch das volle bzw. ungeminderte Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Die BSG-Richter befanden, dass eine Kürzung dem Gesetzeszweck hier zuwiderlaufen würde.